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§ 2 Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung
aktuell keine Fassung in Kraft
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08.2.2013 bis 23.07.2018 (BGBl. II Nr. 184/2018)
10.6.2010 bis 07.02.2013 (BGBl. II Nr. 161/2010)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Rebsortenbezeichnung