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Doppelbesteuerung - Einkommensteuer - Protokoll (Singapur)
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommensteuer - Protokoll (Singapur)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.06.2010
Langtitel
Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel
StF: BGBl. III Nr. 39/2010 (NR: GP XXIV RV 443 AB 503 S. 51 . BR: AB 8257 S. 780 .)
Änderung
etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Notenwechsel wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 15. Februar bzw. 31. März 2010 abgegeben; das Protokoll tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Singapur,
Von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des am 30. November 2001 zu Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 248/2002.
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