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§ 9 QZV Ökologie OG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.3.2010

Phytobenthos

§ 9

(1) Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Phytobenthos sind die Module Trophie, Saprobie und Referenzarten heranzuziehen. Für die Beurteilung der Qualitätskomponente Phytobenthos ist der schlechteste der drei Werte ausschlaggebend. Liegt lediglich einer dieser Werte weniger als 0,03 Indexpunkte von der Klassengrenze entfernt, ist dieser Wert für die Beurteilung nicht heranzuziehen.

(2) Der Zustand des Phytobenthos aufgrund des Moduls Trophie ist inAnlage D 1, aufgrund des Moduls Saprobie in Anlage D 2 und aufgrund des Moduls Referenzarten in Anlage D 3 festgelegt. Das Modul Trophie beschreibt die Reaktion des Phytobenthos auf Nährstoffbelastung, das Modul Saprobie beschreibt die Reaktion des Phytobenthos auf organische Belastung und das Modul Referenzarten beschreibt die Synergieeffekte zwischen Nährstoffbelastung und organischer Belastung und Veränderungen anderer Umweltbedingungen.

(3) Die Auswirkung der Belastungen auf die Module Trophie, Saprobie und Referenzarten wird als Abweichung des Zustandes des Oberflächenwasserkörpers vom jeweiligen Referenzzustand des jeweiligen Gewässertyps durch Indexwerte ausgedrückt. Die Referenzwerte sind für jede trophische Grundzustandsklasse inAnlage D 4, für jede saprobielle Grundzustandsklasse in Anlage D 5 und für jede Grundzustandsklasse des Referenzartenindex in Anlage D 6 festgelegt.

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