Artikel 20
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikationsoder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 20
Inkrafttreten des Vertrags
Dieser Vertrag tritt drei Monate nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikationsoder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO in Kraft.
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