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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2010

§ 0

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 6/2010

Inkrafttretensdatum

01.02.2010

Langtitel

(Übersetzung)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 6/2010

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. bzw. 30. Dezember 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –

in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden sind –

sind wie folgt übereingekommen:

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