Aufgabenbereiche
§ 38
Der Bundesvoranschlag ist für statistische Auswertungszwecke nach einem international üblichen Standard in Aufgabenbereiche zu gliedern.
Aufgabenbereiche
§ 38
Der Bundesvoranschlag ist für statistische Auswertungszwecke nach einem international üblichen Standard in Aufgabenbereiche zu gliedern.