Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des ÖTM
§ 16
(1) Das ÖTM ist das Bundesmuseum für die österreichische Bühnengeschichte in einem internationalen Kontext.
(2) Kernkompetenz des ÖTM sind die Zeugnisse aller theatralen Darstellungsformen von der Barockzeit bis in die Gegenwart.
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