Artikel 7
Die Vertragsparteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen abändern. Änderungen treten gemäß Artikel 6 in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 7
Die Vertragsparteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen abändern. Änderungen treten gemäß Artikel 6 in Kraft.
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