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Anhang 7 Aquakultur-Seuchenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2009

Anhang 7

Probeziehung zur Seuchenermittlung

Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf das Vorliegen des spezifischen Krankheitserregers gemäß den vom Bundesminister für Gesundheit in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlichten Kriterien.

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