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Anhang 4 Aquakultur-Seuchenverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2009

Anhang 4

Eigenkontrollmaßnahmen

Ziel der Eigenkontrollen durch mit der Gesundheit von Wassertieren befasste Betreuungstierärzte ist die Überprüfung des Gesundheitsstatus der Tiere, die Beratung des Aquakulturbetreibers in Fragen der Wassertiergesundheit und gegebenenfalls die Durchführung der erforderlichen Veterinärmaßnahmen.

Vorhandene Arten

Gesundheits-status

Risikoniveau 1)

Kontrollhäufigkeit2)

Kontrollinhalt

Keine für Seuchen gemäß Anlage 1 empfängliche Arten

Kategorie I

gering

einmal alle 4 Jahre

A3)

Für eine oder mehrere Seuchen gemäß Anlage 1 empfängliche Arten

Kategorie I

hoch

einmal jährlich

C5)

mittel

einmal alle 2 Jahre

gering

einmal alle 2 Jahre

A3)

Kategorie II

hoch

einmal jährlich

B4)

mittel

einmal alle 2 Jahre

gering

einmal alle 2 Jahre

Kategorie III

hoch

zweimal jährlich

C5)

mittel

einmal jährlich

gering

einmal jährlich

Kategorie IV

hoch

einmal jährlich

B4)

mittel

einmal alle 2 Jahre

gering

einmal alle 2 Jahre

Kategorie V

hoch

einmal jährlich

A3)

mittel

einmal alle 2 Jahre

gering

einmal alle 4 Jahre

1)Risikoniveau: siehe 1) in Anhang 3

2)Kontrollhäufigkeit:siehe 2) in Anhang 3

3)A:

Die Kontrolle umfasst:

  1. a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis.

4)B:

Die Kontrolle umfasst:

  1. a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis;d)Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf spezifische Krankheitserreger gemäß dem vom Bundesminister für Gesundheit erstellten und in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlichten Probeplan.

5)C:

Die Kontrolle umfasst:

  1. a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis;d)Untersuchung der Tierpopulation in der Aquakulturanlange auf klinische Krankheitssymptome;e)Entnahme von Proben zu Diagnosezwecken und Durchführung von Abklärungs-und Ausschlussuntersuchungen bei unklaren Symptomen oder bei Feststellung erhöhter Mortalität im Rahmen einer Kontrolle.

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