Anhang 4
Eigenkontrollmaßnahmen
Ziel der Eigenkontrollen durch mit der Gesundheit von Wassertieren befasste Betreuungstierärzte ist die Überprüfung des Gesundheitsstatus der Tiere, die Beratung des Aquakulturbetreibers in Fragen der Wassertiergesundheit und gegebenenfalls die Durchführung der erforderlichen Veterinärmaßnahmen.
Vorhandene Arten | Gesundheits-status | Risikoniveau 1) | Kontrollhäufigkeit2) | Kontrollinhalt |
Keine für Seuchen gemäß Anlage 1 empfängliche Arten | Kategorie I | gering | einmal alle 4 Jahre | A3) |
Für eine oder mehrere Seuchen gemäß Anlage 1 empfängliche Arten | Kategorie I | hoch | einmal jährlich | C5) |
mittel | einmal alle 2 Jahre | |||
gering | einmal alle 2 Jahre | A3) | ||
Kategorie II | hoch | einmal jährlich | B4) | |
mittel | einmal alle 2 Jahre | |||
gering | einmal alle 2 Jahre | |||
Kategorie III | hoch | zweimal jährlich | C5) | |
mittel | einmal jährlich | |||
gering | einmal jährlich | |||
Kategorie IV | hoch | einmal jährlich | B4) | |
mittel | einmal alle 2 Jahre | |||
gering | einmal alle 2 Jahre | |||
Kategorie V | hoch | einmal jährlich | A3) | |
mittel | einmal alle 2 Jahre | |||
gering | einmal alle 4 Jahre |
1)Risikoniveau: siehe 1) in Anhang 3
2)Kontrollhäufigkeit:siehe 2) in Anhang 3
3)A:
Die Kontrolle umfasst:
- a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis.
4)B:
Die Kontrolle umfasst:
- a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis;d)Entnahme von Proben von Tieren der Aquakultur und Untersuchung dieser Proben auf spezifische Krankheitserreger gemäß dem vom Bundesminister für Gesundheit erstellten und in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlichten Probeplan.
5)C:
Die Kontrolle umfasst:
- a)Besichtigung des Zuchtbetriebes;b)Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Verordnung sowie von etwaigen Auflagen und Bedingungen;c)Überprüfung der Hygienepraxis;d)Untersuchung der Tierpopulation in der Aquakulturanlange auf klinische Krankheitssymptome;e)Entnahme von Proben zu Diagnosezwecken und Durchführung von Abklärungs-und Ausschlussuntersuchungen bei unklaren Symptomen oder bei Feststellung erhöhter Mortalität im Rahmen einer Kontrolle.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)