Anhang 2
Gesundheitsstatus
Kategorie I:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das gemäß § 10 Abs. 2 für seuchenfrei erklärt wurde und in Anhang 6 Pkt. 2 aufgeführt ist.
Kategorie II:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das in ein Überwachungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1 fällt und in Anhang 6 Pkt. 1 aufgeführt ist.
Kategorie III:
Im Betrieb ist keine Infektion bekannt, er fällt aber nicht in Kategore I oder II.
Kategorie IV:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt, er fällt aber unter ein genehmigtes Tilgungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1.
Kategorie V:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt. Er fällt unter die im 4. Hauptstück vorgesehenen Vorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten
Beim Inverkehrbringen zu berücksichtigender Gesundheitsstatus
Kategorie | Gesundheits-status | darf Tiere einbringen aus * | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Einbringen in den Betrieb | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Aus-bringen aus dem Betrieb | darf Tiere versenden nach * |
I | seuchenfrei | Kategorie I | ja | nein – bei Ver-bringung nach III und V ja- bei Ver-bringung nach I, II und IV | allen Kategorien |
II | Überwachungs-programm | Kategorie I | ja | nein | Kategorie III und V |
III | unbestimmt | Kategorie I, II und III | nein | nein | Kategorie III und V |
IV | Tilgungs-programm | Kategorie I | ja | ja | Kategorie V |
V | infiziert | allen Kategorien | nein | ja | Kategorie V |
* sofern nicht Sperrmaßnahmen auf Grund des 4. Hauptstückes dieser Verordnung entgegenstehen
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