§ 0
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.10.2009
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. September 2008 bzw. 5. August 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Weiteren „die Parteien“ genannt) ‑
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Person ausgetauscht werden oder entstehen ‑
Sind wie folgt übereingekommen:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
