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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2009

§ 0

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/2009

Inkrafttretensdatum

01.09.2009

Langtitel

(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN

StF: BGBl. III Nr. 94/2009

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. 9. Juli 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2009 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien (im Weiteren: „Parteien“)

In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden

Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden –

Sind wie folgt übereingekommen:

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