TKZVO 2009 § 0
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
Kurztitel
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
11.09.2009
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über die Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden sowie die Registrierung von Tierhaltungen (Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009; TKZVO 2009)
StF: BGBl. II Nr. 291/2009 [CELEX-Nr.: 32008L0071 ]
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 1 Abs. 2 und 5, 2c, 7, 8, 8a und 8b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2008, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verweisungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen und Verweisungen
2. Abschnitt
Veterinärinformationssystem (VIS)
§ 3 Elektronisches Veterinärregister
§ 4 Registrierungspflichten für Tierhalter
§ 5 Jährliche VIS- Erhebungen
§ 6 VIS-Meldepflichten
3. Abschnitt
Kennzeichnung und Verbringung von Schweinen
§ 7 Allgemeines zur Schweinekennzeichnung
§ 8 Ersatz der Ohrmarke
§ 9 Tätowierstempel
§ 10 Verbringung von Schweinen
§ 11 Einfuhr von Schweinen
4. Abschnitt
Kennzeichnung und Verbringung von Schafen und Ziegen
§ 12 Allgemeines
§ 13 Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit Ohrmarken und Stallmarken
§ 14 Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden sollen
§ 15 Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
§ 16 Ersatz der Kennzeichnung
§ 17 Verbringung von Schafen und Ziegen und Begleitdokumente
§ 18 Einfuhr von Schafen und Ziegen
5. Abschnitt
Aufzeichnungspflichten
§ 19 Bestandsregister
§ 20 Aufzeichnungen
6. Abschnitt
Inverkehrbringen von Ohrmarken, Fesselbändern und elektronischen Kennzeichen
§ 21 Allgemeines zu Ohrmarken und Fesselbändern
§ 22 Amtliche Ohrmarken für Schweine
§ 23 Ersatzohrmarken für Schweine
§ 24 Importohrmarken für Schweine
§ 25 Amtliche Ohrmarken und Fesselbänder für Schafe und Ziegen
§ 26 Allgemeines zu elektronischen Kennzeichen für Tiere
§ 27 Amtliche elektronische Kennzeichen für Schafe und Ziegen
§ 28 Ersatzkennzeichen für Schafe und Ziegen
§ 29 Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken für Schweine
§ 30 Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken, Fesselbändern und Transpondern für Schafe und Ziegen
7. Abschnitt
Identifizierung von Equiden
§ 31 Stellen zur Ausstellung von Identifizierungsdokumenten
§ 32 Duplikat des Identifizierungsdokuments
§ 33 Kennzeichnung von Equiden
§ 34 Datenbanken der ausstellenden Stellen und zentrale Datenbank
§ 35 Kontaktstelle
8. Abschnitt
Kennzeichnung von Kamelen
§ 36 Kennzeichnung von Kamelen
9. Abschnitt
Behördliche Kontrollen
§ 37 Behördliche Kontrollen
10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 38 Personenbezogene Bezeichnungen
§ 39 Inkrafttreten
§ 40 Außerkrafttreten
§ 41 Übergangsbestimmungen
§ 42 Umsetzungshinweis
Anhang
Anhang 1: Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung
Anhang 2: Daten zur Tierhaltung
Anhang 3: Technische Normen für Transponder
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