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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien
Kurztitel
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.04.2009
Langtitel
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle
StF: BGBl. III Nr. 41/2009 (NR: GP XXIII RV 521 VV S. 59. BR: AB 7949 S. 756.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle wird genehmigt.
- 2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und albanische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
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1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 135 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wurde am 4. Juli 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gemäß seinem Art. 135 mit 1. April 2009 in Kraft getreten.
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