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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2009

§ 0

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien

Kurztitel

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Albanien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 41/2009

Inkrafttretensdatum

01.04.2009

Langtitel

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle

StF: BGBl. III Nr. 41/2009 (NR: GP XXIII RV 521 VV S. 59. BR: AB 7949 S. 756.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle wird genehmigt.
  2. 2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und albanische Sprachfassung1 dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

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1 Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Art. 135 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens wurde am 4. Juli 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gemäß seinem Art. 135 mit 1. April 2009 in Kraft getreten.

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