Betreiber-Kurzrufnummern
Verwendungszweck
§ 99
Betreiber-Kurzrufnummern dienen ausgenommen im Fall von Nachrichtendiensten der Adressierung von betreiberbezogenen Diensten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Betreiber-Kurzrufnummern
Verwendungszweck
§ 99
Betreiber-Kurzrufnummern dienen ausgenommen im Fall von Nachrichtendiensten der Adressierung von betreiberbezogenen Diensten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)