Rufnummern für frei kalkulierbare Mehrwertdienste Verwendungszweck
§ 86
Rufnummern in den Bereichen 900, 901, 930, 931 oder 939 sind nationale Rufnummern und dienen grundsätzlich der Adressierung von Mehrwertdiensten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)