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§ 48 KEM-V 2009

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.7.2009

Entgeltbestimmung

§ 48

Für Dienste im Zugangskennzahlbereich 118 darf dem Teilnehmer maximal ein Entgelt von EUR 3,64 pro Minute oder EUR 10,00 pro Event verrechnet werden.

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