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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Georgien - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2008

§ 0

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Georgien - Protokoll

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Georgien - Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 57/2009

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2008

Index

59/04 EU - EWR

Langtitel

Protokoll zum Abkommen *1) über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 57/2009

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

_____________

*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 150/1999.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 am 1. Juni 2008 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 202 vom 3.8.2007 S. 31, veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Gesetzesnummer

20006365

Dokumentnummer

NOR40108116

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte