ARTIKEL 24
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Santo Domingo am 19. April 2007 in deutscher, spanischer und englischer Sprache.
Bei unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgeblich.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019
Gesetzesnummer
20006363
Dokumentnummer
NOR40108113
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
