§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, sechste Ausgabe 2008, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des ersten und zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, sechste Ausgabe 2008, Nachträge 6.1 und 6.2, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20006352
Dokumentnummer
NOR40107307
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