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§ 26 HBV 2009

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2009

Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

§ 26

(1) Der III. Abschnitt und die §§ 27 bis 29 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 – ASV 1996, BGBl. Nr. 780/1996, idF der Druckfehlerberichtigung BGBl. II Nr. 199/1997, treten mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von Aufzügen (STPAV), BGBl. II Nr. 442/2005, tritt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. Sicherheitstechnische Prüfungen und allfällige Nachrüstungen, die entsprechend der STPAV bereits durchgeführt wurden, gelten als solche dieser Verordnung.

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