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Artikel 9 Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2009

Artikel 9

Die Vertragsparteien begrüßen die Tätigkeit der gemeinsamen ExpertInnenkommission, die im Interesse der Vereinfachung des gegenseitigen Anerkennungsprozesses der Reifezeugnisse und unter Berücksichtigung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens aus 1997 entsprechende Empfehlungen ausarbeitet.

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