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§ 1 Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.3.2009

§ 1

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.

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