Baugenehmigung und Bauentwurf
§ 6.
Dem Antrag um Erteilung der Baugenehmigung für den Bau der wieder aufzustellenden Seilbahn an einem neuen Standort ist ein Bauentwurf gemäß Seilbahngesetz 2003 anzuschließen.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2021
Gesetzesnummer
20006211
Dokumentnummer
NOR40104347
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)