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§ 1 VersteigerungsV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.1.2009

Gesamtzahl der zu versteigernden Emissionszertifikate

§ 1.

Im Rahmen von in der Regel mindestens zwei Versteigerungen jährlich sind für die Periode 2008 bis 2012 insgesamt 2 000 000 Emissionszertifikate zu versteigern. Die Termine für die Versteigerungen und die jeweils zur Versteigerung gelangenden Zertifikatsmengen sind vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft festzulegen. Die erste Versteigerung findet im 1. Halbjahr 2009 statt.

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021

Gesetzesnummer

20006176

Dokumentnummer

NOR40104000

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