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§ 7 Immobilienfonds-Prospektinhalt-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.9.2008

Bisherige Wertentwicklung des Immobilienfonds

§ 7

In Schema C Z 2 des ImmoInvFG sind unter der Wortfolge „bisherige Wertentwicklung des Immobilienfonds“ folgende Informationen zu verstehen:

  1. 1. Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse wie folgt:
  1. a) Angabe eines Balkendiagramms, das die in den letzten zehn aufeinander folgenden Jahren erwirtschafteten Erträge (Performance) – gesondert für jedes Kalenderjahr des Immobilienfonds – abbildet. Existiert der Immobilienfonds weniger als zehn, aber mehr als ein Jahr, so sind die verfügbaren Jahre darzustellen. Die Erträge sind in Prozent anzugeben und nur für volle Kalenderjahre auszuweisen;
  2. b) orientiert sich der Immobilienfonds an einem Vergleichsindex oder ist eine von einem Vergleichsindex abhängige erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, so ist die Performance des Immobilienfonds mit der Performance des Vergleichsindex verglichen in einem Balkendiagramm anzugeben.
  1. 2. Bekanntgabe der kumulativen (durchschnittlichen) Ergebnisse wie folgt:
  1. a) Bekanntgabe der kumulativen (durchschnittlichen) Ergebnisse des Immobilienfonds für einen Zeitraum von drei, fünf und zehn Jahren. Die Erträge sind dabei ebenfalls in Prozent auszuweisen und wie in Z 1 zu berechnen;
  2. b) orientiert sich der Immobilienfonds an einem Vergleichsindex oder ist eine von einem Vergleichsindex abhängige erfolgsbezogene Vergütung vereinbart, so sind die kumulativen (durchschnittlichen) Ergebnisse des Immobilienfonds mit den kumulativen (durchschnittlichen) Ergebnissen des Vergleichsindex verglichen anzugeben.
  1. 3. Hinweis, dass Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge in die Berechnung des Fondsergebnisses nicht einbezogen werden.

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