5. TEIL
Hafenentgelte für öffentliche Häfen Arten der Hafenentgelte
§ 41
Hafenentgelte für öffentliche Häfen sind Ufergeld, Liegegeld und Winterstandsgeld.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
5. TEIL
Hafenentgelte für öffentliche Häfen Arten der Hafenentgelte
§ 41
Hafenentgelte für öffentliche Häfen sind Ufergeld, Liegegeld und Winterstandsgeld.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)