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Artikel 28 DBA – Albanien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2008

Artikel 28

IN-KRAFT-TRETEN

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat unmittelbar folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2017

Gesetzesnummer

20005944

Dokumentnummer

NOR40101218

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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