Anlage 13
ANHANG XIII
Verzeichnis der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen
Stand: 2. Mai 2013
Vorbemerkung:
Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen Benannten Stellen und in Österreich tätigen Benannten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der im § 12 Abs. 3 lit. b und c und Abs. 4 dieser Verordnung (Artikel 12 Absatz 3 Buchstaben b und c und Absatz 4 der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen) zugelassen.
Die aktuelle Liste der Benannten Stellen für Maschinen und für Sicherheitsbauteile für Maschinen kann in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse eingesehen und von dort abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/
ÖSTERREICH
Name, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:
TÜV-Austria Services GmbH
Kenn-Nr. 0408
1015 Wien, Krugerstraße 16
Telefon: (01) 51407, Telefax: (01) 51407.6005, e-mail: office@tuv.at
Geschäftsbereich Maschinen-, Hebe- und Fördertechnik
1015 Wien, Krugerstraße 16
Telefon: (01) 51407.6201, Telefax: (01) 51407.6205, e-mail: mhf@tuv.at
Geschäftsbereich Aufzugstechnik:
1200, Höchstädtplatz 3/3
Telefon: (01) 332481.6922, Telefax: (01) 3324281.6905, e-mail: at@tuv.at
Aufgabe:
EG-Baumusterprüfung (Anhang IX MSV 2010 bzw. Anhang IX Maschinen-Richtlinie
Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):
- 1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
- 1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat;
- 1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder schlitten;
- 1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme;
- 1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
- 2. Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
- 3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
- 4. Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
- 4.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
- 4.2. Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.
- 5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
- 6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
- 7. Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
- 9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
- 10. Kunststoffspritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
- 11. Gummispritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
- 13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
- 16. Hebebühnen für Fahrzeuge.
- 17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
- 19. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
- 21. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
- 22. Überrollschutzaufbau (ROPS).
- 23. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)
Aufgabe:
Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)
Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):
- 1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften:
- 1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat
- 1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder schlitten;
- 1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme
- 1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
- 2. Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
- 3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme.
- 4. Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften
- 4.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter;
- 4.2. Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist.
- 5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
- 6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung.
- 7. Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften.
- 9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können.
- 10. Kunststoffspritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
- 11. Gummispritzgieß- und formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme.
- 13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung.
- 16. Hebebühnen für Fahrzeuge.
- 17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
- 19. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.
- 21. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen.
- 22. Überrollschutzaufbau (ROPS).
- 23. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
Name, Kennnummer, Adresse, Aufgaben und Produkte der Benannten Stelle:
POTA- Prüf-Organisation Technischer Anlagen
Kenn.Nr. 2187
6370 Kitzbühel, Hornweg 31
Telefon: (05356) 73085, Telefax: (05356) 7308520, e-mail: office.kitz@pota.at
Zweigstelle Linz: 4020 Linz, Bockgasse 27
Telefon: (0732) 653512, Telefax: (0732) 604712, e-mail: office.linz@pota.at
Aufgabe:
EG-Baumusterprüfung (Anhang IX MSV 2010 bzw. Anhang IX Maschinen-Richtlinie
Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):
- 17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
Aufgabe:
Umfassende Qualitätssicherung (Anhang X MSV 2010 bzw. Anhang X Maschinen-Richtlinie)
Sachgebiete (Nummerierung und Maschinengattungen aus Anhang IV MSV2010 bzw. Anhang IV Maschinen-Richtlinie):
- 17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.
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