vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 2a LMSVG - Aus- u. WeiterbildV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.2019

Anlage 2a

Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte

(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)

Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Ausbildungsdauer insgesamt: 274 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)

Ausbildungsinhalte:

Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben,Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.

Relevante Schulungen während der tierärztlichen Ausbildung können bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer 74 UE

Ausbildungsinhalte:

1. Rechtsbestimmungen

2. Internationale Organisationen

3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung

4. Lebensmittelsicherheit

5. Überwachung und Statistik

6. TSE und tierische Nebenprodukte

7. Tierschutz

8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche

9. Amtliche Kontrollen

Schlagworte

Schlachttieruntersuchung, Lebensmittelverarbeitung

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2019

Gesetzesnummer

20005918

Dokumentnummer

NOR40219663

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte