vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Österreichische Nationalbibliothek-Archiv-Verordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.7.2008

Artikel 1

Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Errichtung und dem Betrieb eines Datenspeichersystems betraut, mit dem die Österreichische Nationalbibliothek ein elektronisches Archiv zur Sammlung österreichischer Websites zum Zwecke der Dokumentation für die Zukunft betreiben wird.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)