Anlage 2
Sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz
Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Ausbildung die für die Berufsausübung erforderliche sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz erworben.
I. Sozialkommunikative Kompetenz
Der Absolvent/Die Absolventin
- kann soziale Beziehungen im beruflichen Kontext bewusst und reflektiert aufbauen, aufrecht erhalten und lösen;
- verfügt über einen Zugang zum Menschen, der durch Empathie, Wertschätzung und Kongruenz gekennzeichnet ist;
- verfügt im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kulturen über eine interkulturelle Kompetenz;
- kann den Dialog mit den Zielgruppen der Pflege sowie im intra- und interprofessionellen Team auf Basis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten über Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung professionell gestalten;
- kann sich klar, verständlich und zielgerichtet am intra- und interprofessionellen Informations- und Wissenstransfer sowie am Wissensmanagement der jeweiligen Einrichtung beteiligen;
- ist geübt im Geben und Annehmen von differenzierten sowie konstruktiven Feedbacks;
- kann Kommunikationsbarrieren und Konflikte erkennen und Lösungsmöglichkeiten bzw. Bewältigungsstrategien initiieren;
- kann berufliche Informations- und Kommunikationsaufgaben situationsbezogen bewältigen.
II. Selbstkompetenz
Der Absolventin/Die Absolventin
- kann persönlich wirksame Lern- und Arbeitsstrategien unter Verwendung unterschiedlicher Problemlösungs-, Entscheidungs- und Kreativitätstechniken erarbeiten;
- reflektiert eigene Werte und Normen sowie das eigene Verhalten und Handeln und kann die Haltung sowie das Verhalten am international anerkannten Berufskodex ausrichten;
- kann durch sein/ihr Verhalten ein positives Wahrnehmungsmodell sein;
- kann Berufs- und Pflegesituationen konzept- und theoriegeleitet reflektieren, differenziert beurteilen und Schlussfolgerungen für das weitere berufliche Handeln ziehen;
- kann selbstständig fachlich begründete Entscheidungen treffen und eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
- kann Verantwortung für die eigenen Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen übernehmen;
- kann aus persönlicher Erfahrung lernen und den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildungsverpflichtung durch kontinuierliche Anpassung der beruflichen Tätigkeit an pflegewissenschaftliche, medizinisch-wissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden;
- kann in Routinesituationen rasch, sicher und flexibel agieren und reagieren;
- kann die psychosozialen Anforderungen des jeweiligen Handlungsfeldes einschätzen und damit konstruktiv umgehen;
- kann die eigenen fachlichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erkennen und bei Belastungen persönlich wirksame Copingstrategien anwenden;
- verfügt über eine integrative Grundhaltung und ein integratives Verständnis und kann systemisch vernetzt und fachübergreifend denken und handeln;
- ist sich der eigenen Rolle im Rahmen der Berufsentwicklung bewusst und kann aktiv zur Weiterentwicklung der Profession beitragen.
Schlagworte
Informationstransfer, Informationsaufgabe, Lernstrategie, Problemlösungstechnik, Entscheidungstechnik, Berufssituation
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2017
Gesetzesnummer
20005853
Dokumentnummer
NOR40099160
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