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§ 8 Dienstausweise – VfGH

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2008

Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

§ 8

Diese Verordnung tritt mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2008 in Kraft. Dienstausweise, die bereits ausgestellt sind und nicht die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2011.

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