Datum der Zulassung/Registrierung und Verlängerung der Zulassung/Registrierung
§ 33.
Die Fachinformation hat das Datum der ersten Zulassung bzw. Registrierung sowie gegebenenfalls das Datum der Verlängerung zu enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017
Gesetzesnummer
20005828
Dokumentnummer
NOR40098773
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