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§ 7 Geschäftsordnung der Präsidentschaftskanzlei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.2008

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 7.

Soweit in dieser Entschließung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2021

Gesetzesnummer

20005737

Dokumentnummer

NOR40097068

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