Sprachliche Gleichbehandlung
§ 7.
Soweit in dieser Entschließung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021
Gesetzesnummer
20005737
Dokumentnummer
NOR40097068
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