Funktion der Präsidentschaftskanzlei
§ 1.
Die Präsidentschaftskanzlei ist berufen, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen. Sie untersteht dem Bundespräsidenten.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2021
Gesetzesnummer
20005737
Dokumentnummer
NOR40097060
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