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Anlage2 EU-VStVG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.2.2013

ANHANG

BESCHEINIGUNG

Anlage2

nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

(Anm.: Anhang ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: I_3_2008_Anlage_2