vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 DVPV-BMWA 2008

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.1.2008

§ 3

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2) Die Zuständigkeitsregelungen dieser Verordnung sind auch auf bereits anhängige Dienstrechtsverfahren anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)