§ 0
Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
Kurztitel
Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
31.10.2007
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:
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