Einstufung der Studienfächer der Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten
§ 13
Die nachstehend genannten, nach § 11 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Unterrichtspraktikum, BGBl. Nr. 145/1988 (Lehrgänge für Unterrichtspraktikantinnen und Unterrichtspraktikanten an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen) verpflichtend vorzusehenden Studienfächer werden in folgende Lehrverpflichtungsgruppen (LVG) eingestuft:
- Schulrecht .............. LVG I,
- Allgemeine Didaktik ........ LVG II,
- Fachdidaktiken .............. LVG I,
- Erziehung und Schule …… LVG II.
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