Ziele
§ 2
Die Grundausbildung hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die zur Aufgabenerfüllung als Führungs- und Fachkraft auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 1 im Ressortbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport erforderlich sind. Die erforderlichen Kenntnisse werden erreicht durch
- 1. Vermittlung des erforderlichen Fachwissens im Bereich des Verfassungsrechtes, des Wehrrechtes, des Völkerrechtes, des Rechtes der Europäischen Union, des Verwaltungs- und Zivilrechtes, des Dienst- und Besoldungsrechtes der Bundesbediensteten und des Haushaltsrechtes,
- 2. Erwerb des erforderlichen Grundlagen- und Spezialwissens in den für die jeweiligen Bereiche nach § 1 typischen Aufgabenfeldern,
- 3. Analyse aktueller Probleme in den jeweiligen Bereichen nach § 1 und selbständige Entwicklung von Lösungsansätzen unter vernetzter Anwendung des erworbenen Wissens,
- 4. Vermittlung von für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlichen sozialen und methodischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten,
- 5. Vermittlung kommunikativer und organisatorischer Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Durchführung von Projekten und Arbeiten innerhalb eines Teams,
- 6. Vermittlung des erforderlichen Fachwissens der allgemeinen Führungskräfteschulung sowie
- 7. Einbeziehung der Erfahrungen vorhergehender Ausbildungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
