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§ 6 Marktordnungs-Überleitungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2007

Verweisung auf das MOG

§ 6

Soweit in den in §§ 1 und 2 genannten Verordnungen auf das MOG verwiesen wird, gelten diese Bezugnahmen als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen des MOG 2007.