Abgabenbefreiung
§ 13
Der Fonds ist von allen bundesgesetzlich geregelten Gebühren und Abgaben mit Ausnahme der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
Schlagworte
Gerichtsgebühr
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2017
Gesetzesnummer
20005371
Dokumentnummer
NOR40088524
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