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Anlage VI ODV 2007

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.2011

Anlage VI

EG-Konformitätserklärung (gemäß § 5 Abs. 3)

Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:

  1. 1. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
  2. 2. eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
  3. 3. gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
  4. 4. gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
  5. 5. gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der EU, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
  6. 6. Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.

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