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Artikel 1 Bundesstraßenplanungsgebiet der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.4.2007

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat wird das aus den Lageplänen, Planzeichen 240334/P1401/0-401/OPT/S01/V, 240334/P1402/0-401/OPT/S01/V und 240334/P1403/0-401/OPT/S01/V ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Die vorerwähnten Lagepläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat zur Einsicht auf.

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