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Anhang 3 MPBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.2007

Anhang 3

Eignung für wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen Anforderungen an die Prüferin/den Prüfer und Prüfstellen:

  1. 1. Ausbildung und Sachkenntnis der Prüferin/des Prüfers:
  1. a) Abschluss einer einschlägigen technischen Fachausbildung
  2. b) Kenntnis der Funktionsweise und des besonderen Gefährdungspotentials der zu prüfenden Geräte
  3. c) laufende Fort- und Weiterbildung
  4. d) Kenntnis der für die Prüftätigkeit relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen
  5. e) ausreichende Prüfpraxis im Bereich Medizintechnik
  1. 2. Erforderliche Mess- und Prüfmittel für die Durchführung der Prüfungen
  2. 3. Zuverlässigkeit
  3. 4. Organisatorische Voraussetzungen für die Planung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen sowie gegebenenfalls eine einschlägige Gewerbeberechtigung

Schlagworte

Fortbildung, Messmittel

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2017

Gesetzesnummer

20005279

Dokumentnummer

NOR40088843

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