vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 HPSV-HAUP

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2007

2. Abschnitt

Ziel- und Leistungsplan Aufgabe, Inhalt und Aufbau des Ziel- und Leistungsplans

§ 3

(1) Der Ziel- und Leistungsplan dient als Instrument zur mittelfristigen Steuerung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien. Er hat die Konkretisierung der strategischen Ausrichtung (Profil, Ziele und Vorhaben) und die Beschreibung der Leistungen bzw. des Leistungsangebots (Output) der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien zu enthalten.

(2) Der Ziel- und Leistungsplan hat insbesondere das Profil (einschließlich Schwerpunkte) der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien zu enthalten. Weiters ist das Spektrum der Tätigkeiten in Form von Leistungen zu beschreiben, für die strategische Ziele und Vorhaben bzw. Maßnahmen zu definieren sind.

(3) Sollten andere wichtige, die strategische Ausrichtung der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien betreffende Umstände bestehen, sind auch diese in den Ziel- und Leistungsplan aufzunehmen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte