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Anhang 4 FK-V

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2007

Anhang 4

Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 4

DURCHFÜHRUNG VON ARBEITEN IM RAHMEN EINES
GASRETTUNGSDIENSTES

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

1. Atmung des Menschen, Gefährdung durch Sauerstoffmangel sowie gesundheitsgefährdende oder unatembare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube, Brand- und Explosionsgefahr

6

2. Personelle und organisatorische Voraussetzungen für den Einsatz unter schwerem Atemschutz

2

3. Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutz-, Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten

6

4. Benutzung und Wartung von Atemschutzgeräten, Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft

6

5. Maßnahmen der Erste-Hilfe-Leistung bei Rettungseinsätzen, Verhalten bei Brand- oder Explosionsgefahr

3

6. Arbeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Arbeiten im Gasrettungsdienst, in einer Grubenwehr oder Gasschutzwehr

4

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)

27

Frei gestaltbare UE

5

Praktische Übungen (mit angelegtem Atemschutzgerät, Umgang mit Gasmess-, Gasanzeige- und Explosionswarngeräten)

3

GESAMTZAHL UE

35

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