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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 – Protokoll
Kurztitel
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2005 – Protokoll
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2007
Index
59/04 EU - EWR
Langtitel
PROTOKOLL ÜBER DIE BEDINGUNGEN UND EINZELHEITEN DER AUFNAHME DER REPUBLIK BULGARIEN UND RUMÄNIENS IN DIE EUROPÄISCHE UNION
StF: BGBl. III Nr. 185/2006 (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145 . BR: AB 7523 S. 734 .)
Änderung
(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)
Vertragsparteien
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Präambel/Promulgationsklausel
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN –
IN DER ERWÄGUNG, dass die Republik Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union werden;
IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel I-58 des Vertrags über eine Verfassung für Europa die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem anstragstellenden Staat geregelt werden;
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügt sind:
(Anm.: Protokoll ist als PDF dokumentiert.)
Schlagworte
Beitrittsvertrag 2005
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Gesetzesnummer
20005194
Dokumentnummer
NOR30005663
Zusatzdokumente: BGBl. III Nr. 185/2006, Protokoll
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